Langsam kommt Druck auf. Nach politischem Rückenwind hat die Bundesnetzagentur die 5G-Regeln festgezurrt und die Wahrnehmung sowie das Vorankommen in der Digitalisierung rücken weiter in den Fokus der Öffentlichkeit. Obwohl UnternehmerInnen Vielerorts weiterhin mit einem generell stabilen Breitbandanschluss zu kämpfen haben, finden digitale Unterstützungen, Service- und Dienstleistungen Eingang in die betriebliche Wertschöpfungskette.
Nachvollziehbar. Weshalb sollte z.B. die Datenhaltung weiterhin zwingend auf teuren oder begrenzten Speichermedien stattfinden, wenn Cloud-Lösungen heutzutage beinahe unbegrenzte Speicher- und Zugriffskapazitäten anbieten?
In den nächsten Monaten wird man daher viel über die Digitalisierung lesen, hören und versuchen in Seminaren Teilnehmern näher zu bringen. Bevor man sich allerdings den Fragen widmet „Wie kann ich durch digitale Lösungen mehr Ertrag schöpfen?“ oder „Wie kann ich durch die Cloud und das Internet of Things Kosten einsparen?“ sollte man die technischen und rechtlichen Fragestellungen beleuchten. Am Ende des Tages wird die Grundlagenarbeit entscheiden, ob und welche digitalen Inhalte und Lösungen Ihr verwendet und Euren Kunden anbietet. In Bildern gesprochen: Ein Zug kann eben nur so schnell fahren, wie es die Gleise zulassen.
Mit dem politischen Fokus und dem wirtschaftlichen Konkurrenzdruck aus dem europäischen Umland aber auch Amerika und Asien werden in den nächsten Jahren unzählige finanzielle Mittel in den Ausbau und die Umsetzung der Digitalisierung fließen.
Ihr nutzt die Cloud betrieblich? Ihr verwendet digitale Inhalte oder Services um Euren Kunden einen Mehrwert anzubieten? Ihr verwaltet Kundendaten „online“ oder „offline“ in Cloud-Systemen (z.B. Bildmaterial, Kundenlisten oder Verträge)?
Durch die Weiterentwicklungen und das vielfach erwartete Vorankommen in der Digitalisierung wachsen in gleichem Umfang digitale Risiken, die durch (aufsichts-) rechtliche Anforderungen reduziert werden sollen. Ohne Leitplanken besteht auf jeder Straße ein eklatantes Risiko in den Abgrund zu stürzen.
Die vergangenen Wochen waren daher durchaus geprägt von Kommentaren und Konsultationen der nationalen aber auch internationalen Aufsichtsbehörden zu Themen wie Auslagerung, Cloud-Computing und Cloud-Nutzung. Die DSGVO hat es bereits in 2018 vorgemacht: der Daten- und Verbraucherschutz im Rahmen der neuen und sozialen Medien steht seit Monaten massiv im Blickpunkt des Gesetzgebers und der Aufsichtsbehörden.
Daher verwundert es nicht, wenn man vor dem Jahreswechsel bereits einen Blick nach 2019 wirft und mit der rechtlichen Brille betrachtet verwundert feststellt, dass die Aufsichtsbehörden inzwischen äußerst konkrete Angaben und Anforderungen an Cloud-Lösungen und Digital-Services stellen.
Sofern Ihr bereits heute eine Nutzerin oder ein Nutzer der digitalen Landschaft seid, könnt ihr Euch noch dieses Jahr die Frage stellen, welche Anforderungen in 2019 für Euch gelten. Wie muss ein Vertrag mit einem Cloud-Dienstleister aussehen, damit er rechtskonform und datenschutzrechtlich korrekt ist? Sind Inhalte von einer Aufbewahrung in Digital-Services ausgeschlossen? Welche Anpassungen muss ich vornehmen um nicht mit dem Datenschutz in Konflikt zu kommen? Mit welchen digitalen Lösungen können wir als Verein oder Unternehmen arbeiten und was kann uns bei einer erfolgreichen Umsetzung unterstützen?
#bereitsheutewissenwasmorgenwichtigist
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